UN-Nachhaltigkeitsziele
Die Inklusionsagentur Norderstedt beschäftigt sich mit den UN Nachhaltigkeitszielen und deren Umsetzung
Im Nachfolgenden haben wir die Ziele, die für unsere Arbeit relevant und wichtig erscheinen herausgearbeitet.
Die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ ist ein globaler Aktionsplan der Vereinten Nationen für die Menschen, den Planeten und den Wohlstand, der von der UN Generalversammlung im September 2015 verabschiedet worden ist. Die internationale Staatengemeinschaft hat 17 gemeinsame Ziele formuliert – die Sustainable Development Goals (SDGs). Diese Ziele sind universell, unteilbar und bedingen einander. Sie mögen auf den ersten Blick utopisch klingen. Bei der Betrachtung der 169 Unterziele werden sie jedoch konkret und zeichnen das Bild der Zukunft, für die es sich zu kämpfen lohnt. Die Ziele können nur erreicht werden, wenn möglichst viele Akteure sich einbringen und engagieren.
UN Nachhaltigkeitsziele in Leichter Sprache
Die UN Nachhaltigkeitsziele in Gebärdensprache
Diese UN Nachhaltigkeitsziele sind für die Inklusionsagentur Norderstedt wichtig:
3. Gesundheit und Wohlergehen
3.8
Die allgemeine Gesundheitsversorgung, einschließlich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und den Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle erreichen.
4. Hochwertige Bildung
4.a
Bildungseinrichtungen bauen und ausbauen, die kinder-, behinderten- und geschlechter- gerecht sind und eine sichere, gewaltfreie, inklusive und effektive Lernumgebung für alle bieten.
4.4
Bis 2030 die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen wesentlich erhöhen, die über die entsprechenden Qualifikationen einschließlich fachlicher und beruflicher Qualifikationen für eine Beschäftigung, eine menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum verfügen.
4.5
Bis 2030 geschlechtsspezifische Disparitäten in der Bildung beseitigen und den gleichberechtigen Zugang der Schwachen in der Gesellschaft, nament- lich von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen indigener Völker und Kindern in prekären Situationen,zu allen Bildungs- und Ausbil- dungsebenen gewährleisten.
8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
8.5
Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgeltfür gleichwertige Arbeit erreichen.
9. Industrie, Innovation und Infrastruktur
9.1
Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Ent- wicklung und das menschliche Wohler- gehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwing- lichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen.
10. Weniger Ungleichheiten
10.2
Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern.
10.3
Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht.
11. Nachhaltige Städte und Gemeinden
11.1
Bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und zur Grundversorgung für alle sicherstellen und Slums sanieren.
11.2
Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaligen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf den Bedürfnissen von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen.
11.7
Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sicheren, inklusiven und zugänglichen Grünflächen und öffentlichen Räumen gewährleisten, insbesondere für Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
16. Frieden, Gerechtigkeit und Starke Institutionen
16.b
Nichtdiskriminierende Rechtsvorschriften und Politiken zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung fördern und durchsetzen.
16.7
Dafür sorgen, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ ist.
17. Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
17.1
Die Mobilisierung einheimischer Ressourcen verstärken, einschließlich durch internationale Unterstützung für die Entwicklungsländer, um die nationalen Kapazitäten zur Erhebung von Steuern und anderen Abgaben zu verbessern.