Gemeinsam verschieden sein: Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört. Egal wie du aussiehst, welche Sprache du sprichst oder ob du eine Behinderung hast. Jeder kann mitmachen. Wenn alle Menschen dabei sein können, ist es normal verschieden zu sein. Und alle haben etwas davon. (Quelle: Aktion Mensch)

Was ist Inklusion?


Inklusion bedeutet ein gemeinsames System an dem alle Menschen, unabhängig ihrer Beeinträchtigung, teilhaben können.

Inklusion sieht alle Menschen als gleichberechtigt an. Von Anfang an nehmen sie als selbstbestimmte Individuen an der Gesellschaft teil.

Inklusion ist ein Recht


Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit März 2009 geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland.

Die UN-Konvention fordert Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Inklusion ist ein Menschenrecht. (UN-Konvention in einfacher Sprache)

Mit dem Landtagsbeschluss vom 22. November 2013 hat das Land Schleswig- Holstein sich dazu entschlossen, einen Aktionsplan zu entwerfen und somit Handlungsmaßnahmen zu definieren.

Anfang Juni 2020 hat der Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter, gemeinsam mit dem Landesbeauftragen für Menschen mit Behinderung die Planung für den zweiten Aktionsplan vorgestellt. Bis 2022 soll das neue Dokument in einem mehrstufigen Verfahren entwickelt werden.

is zum 31. Mai 2021 bietet das Land Schleswig – Holstein allen Bürger*innen und Institutionen an, an dem Landesaktionsplan 2022 über die Online – Beteiligungsplattform BOB.SH mitzuwirken.

Auch die Inklusionsagentur Norderstedt hat schon für einige geplante Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Stellungnahmen abgegeben

Machen auch Sie mit auf: https://www.bolapla-sh.de

Weitere Information finden Sie ebenfalls auf der Webseite von Schleswig – Holstein.

Inklusion bedeutet Teilhabe


Menschen mit und ohne Behinderung sollen die gleichen Chancen auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben.

Teilhabe bedeutet laut Weltgesundheitsorganisation das „Einbezogensein in eine Lebenssituation“.

Niemand darf aufgrund seiner Behinderung diskriminiert oder ausgegrenzt werden.

Inklusion ist Selbstbestimmung


Das Recht auf „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ ist Menschenrecht.

Selbstbestimmung bedeutet, dass jeder Mensch zum Beispiel

  • frei wählen darf, wie er leben möchte
  • seine Freizeit nach seinen Wünschen gestaltet
  • Maßnahmen zur Assistenz frei wählen darf

Inklusion ist Vielfalt


Zu unserer Gesellschaft gehören alle Menschen, unabhängig von

  • Herkunft
  • Alter
  • Lebensform
  • sozialem Status
  • Familiensprache
  • Geschlecht
  • Weltanschauung
  • sexueller Orientierung
  • Religion
  • Unterstützungsbedarf
OBEN